Funkkurse

Funkkurse sind keine Schikane. Sie werden bei Funk Taxi Berlin für jeden Fahrer / jede Fahrerin zur Voraussetzung gemacht, unsere Frequenzen benutzen zu dürfen. Sie erhalten in diesem Kurs wesentliche Informationen, welche Bedingungen die Bundesnetzagentur über das Telekommunikationsgesetz zum Bedienen eines mobilen Funkgerätes voraussetzt. Missbrauch kann strafrechtlich verfolgt werden.
Nach einer erfolgreich abgelegten schriftlichen Prüfung, die gleich nach dem Kurs durchgeführt wird, erhält der Teilnehmer nach Abschluss eines Benutzervertrages seinen persönlichen Funkausweis per Post. Dieser ist dem Vorstand der Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG oder von durch den Vorstand autorisierten Personen vorzuzeigen und auf Verlangen auszuhändigen. Er verbleibt im Besitz der Genossenschaft.

Autorisierte Personen sind in der Regel Funkaufsichten, die über einen entsprechenden Funkaufsichtsausweis verfügen, der im Zweifel als Identifikationsnachweis vorgezeigt werden muss.

Neu:

Ab dem 01.07.2009 erstellte Funkausweise gelten ausschließlich für die Benutzung der Frequenzen der WBT. Über die Frequenzen der WBT dürfen dann nur noch Fahrer / Fahrerinnen senden, die über einen von der WBT ausgestellten Funkausweis verfügen. Ältere Regelungen (bis 30.06.2009) bleiben hiervon unberührt.